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Aus der Praxis: Brandgefahr durch defekten Lichtschalter
21.08.2012

Aus der Praxis: Routineprüfung einer Elektroanlage hat den Brand eines Gartenhauses verhindert.

Im Rahmen einer Routineprüfung (DIN VE 0105, 100 „E-Check") einer größeren Anlage wurde auch die Elektroinstallation eines Gartenhauses überprüft. An diesem Holzhaus war außen ein Lichtschalter montiert. Dieser Lichtschalter einer Qualitätsmarke hatte die Schutzart IP 44 (IP = International Protection), d.h. er war gegen „allseitiges Strahlwasser“ geschützt. Eine für diesen Zweck völlig ausreichende Schutzart. Er war aber starkem Sonnenlicht ausgesetzt. Durch den UV-Anteil der Sonnenstrahlung wurden dem Kunststoffgehäuse  dieses Schalters die Weichmacher entzogen, d.h. der Kunststoff verhärtete sich. Die Leitung war von oben in den Schalter eingeführt. Genau dort entstand eine Undichtigkeit, weil die dortige Gummidichtung nicht mehr weich genug war um stets an der elektrischen Leitung abzuschließen. Hier drang Regenwasser in das Schaltergehäuse ein. Da es aus dem ansonsten wasserdichten Schaltergehäuse nicht wieder ablaufen konnte, sammelte es sich. Es überbrückte schließlich die Kontakte des Schalters.  Dadurch kam es zu einem Stromfluss, einem sogenannten Kriechstrom. Dier stetig fließende Strom verschmorte die Kontakte des Schalters und seine Anschlussklemmen. Lediglich das aus flammwidrigem Material hergestellte Gehäuse des Schalters verhinderte dass diese Zündquelle die Holzwand des Gartenhauses nicht sofort entzündete.

Auch in diesem Fall hat die Überprüfung der Elektroanlage die Vernichtung von materiellen und ideellen Werten verhindert.

 

Verschmorter Lichtschallter

 

 

Der nasse Lichtschalter

 

 

Blick in das leere Gehäuse

 

 

defekter Schalter

 

Einsatz des verbrannten Lichtschalters

 

 

 

 
 
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